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AusbildungsvereinbarungStand November 2009Der Gesamtvorstand des Musikvereins "Orgelfels" Reichental e.V. hat in seiner Sitzung am 06.04.2009 folgende Festlegung getroffen:Anpassung der Gebühren zum 01.10.2009 1.Ausbildungsziel Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung der musikalischen Grundausbildung an einem Blas- oder Schlaginstrument mit dem erklärten Ziel der aktiven Mitwirkung in der Jugend- bzw. Gesamtkapelle des Musikvereins "Orgelfels" Reichental (MVO). Vorausetzung für die Mitwirkung in der Gesamtkapelle ist der Erwerb des Jungmusikerleistungsabzeichens (JMLA) in Bronze. Sollte das Ausbildungsziel "Übernahme in die Musikkapelle" nicht erreicht werden, behalten wir uns vor, die Kosten der Ausbildung anteilsmäßig zurückzufordern. 2. Gebühren 2.1 Leihgebühr Die monatliche Leihgebühr für alle Blasinstrumente beträgt 10,- Euro 2.2
2.3 Sondertarife Geschwisterermässigung ab dem 2. Kind von 25% der jeweiligen Gebühr. Bei Besitz eines eigenen Instruments gewährt der Verein einen Nachlass auf die Unterrichtsgebühr von 50%. Die Ausbildung erfolgt, soweit dies möglich ist durch vereinsangehörige Musiker/innen, die entsprechend ihrer Qualifikation (JMLA in Silber für die Blockflötengruppe, C-2 Ausbilder-Lehrgang für den Instrumentalunterricht). Bei Bedarf werden weitere externe Lehrkräfte oder auch die Musikschule Murgtal eingebunden. Die Unterrichtsferien sind beitragspflichtigDer Beitrag wird bei quartalsweise am Ende des Quartals vom angegebenen Konto abgebucht.3. Unterricht Der Unterrichtstag und -ort wird in Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder festgelegt. Unterrichtsart und - dauer richten sich nach Absprache mit dem Ausbilder nach dem jeweiligen Leistungstand des Schülers. Die Unterrichtsdauer beträgt in Regel bei Einzelunterricht 30 Minuten und bei Gruppenunterricht 60 Minuten. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist der Abschluss der Ausbildervereinbarung des MVO. 4. Instrumente, Lehrmittel Instrumente werden gegen eine geringe Leihgebühr für die Zeit der Ausbildung bis zum Eintritt in die Gesamtkapelle) vom Verein zur Verfügung gestellt. Da es sich überwiegend um gut erhaltenen Instrumente handelt, sind diese mit der entsprechenden Sorgfalt zu versehen. Kosten für üblich Instand- Wartungsaufwendungen werden vom Verein übernommen. Schäden, die durch grob fahrlässigen Umgang entstehen, sind vom Verursacher zu übernehmen. Der Musikverein Reichental bietet interessierten Eltern auch die Möglichkeit des Instrumentenmietkaufs an. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit des Erwerbs eines neuen oder gebrauchten Instruments. Hierbei erwirbt der Verein das Instrument und veräussert es zum Anschaffungspreis weiter. 5. Pflichten des Schülers, bzw. Erziehungsberechtigten Die Schüler verpflichten sich zum regelmässigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts. Bei Erkrankung oder Verhinderung ist der zuständige Ausbilder rechtzeitig zu benachrichten. 6. Allgemeines Mit Unterschrift der Vereinbarung erkennen die Auszubildenden / Erziehungsberechtigten dieselbe einschliesslich der Gebührenordnung an. Abmeldungen sind frühestens zu Quartalsende möglich und müssen spätestens einen Monat zuvor schriftlich oder mündlich beim 1. Vorstand oder Jugendleiter/in eingegangen sein. In Ausnahmenfällen (Wohnortwechsel, länger andauernde Krankheit) sind Ausnahmen möglich. Ich bin mir bewusst, dass im Rahmen der Ausbildung Bilder von Veranstaltungen auf der Homepage des Musikvereins veröffentlicht werden. Die Gebührenordnung setzt voraus, dass zumindest ein Erziehungsberechtigter Mitglied des Vereins ist. Gernsbach - Reichental, den
EinzugsermächtigungHiermit ermächtige ich den Musikverein "Orgelfels" Reichental bis auf Widerruf die Unterrichtsgebühren (jeweils zum Quartalsende) von meinem Konto einzuziehen.
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Unsere nächsten Termine30.03.2012Probewochenende 21.04.2012 10:00 Weißer Sonntag 12.05.2012 19:00 Muttertagskonzert News
04.12.2011 |
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